Homepagebetreiber haften generell für die Äußerungen von Dritten auf der eigenen Webseite. Dies haben bisher mehrere Landgerichte bestätigt. Hierzu gehören Gästebucheinträge und Kommentare, die Besucher beispielsweise in Weblogs oder Foren abgeben.
Der Betreiber unterliegt einer regelmäßigen Prüfpflicht und hat Einträge, die die Rechte Dritter verletzen, zu entfernen. In Hinblick auf die Zeitspanne zwischen den Überprüfungen gibt es bisher keine einheitlichen Bestimmungen. Eine Vorabprüfung von Beiträgen Dritter ist zur Zeit jedoch keine Pflicht.