Urheberrecht

Integration von externen Inhalten auf Webseiten

Fremde Inhalte auf der eigenen Homepage

Die Vernetzung im Internet nimmt zu. In einfacher Form geschieht dies über Verlinkungen. Mit den zahlreichen Möglichkeiten, die interaktive und multimediale Elemente bieten, stellen sich auch die Fragen nach Bestimmungen, die bei der Integration von fremden Inhalten auf der eigenen Webseite zu berücksichtigen sind. In jedem Fall sind die Rechte des Urhebers zu wahren.

Texte, Bild-, Video- und Audiomaterial

Die Bereitstellung zum Download von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen, Musikdateien, Software und Computerspielen nach dem Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Ebenso darf Bildmaterial nicht genutzt werden, wenn keine Verwertungsrechte vorliegen.
Zur Nutzung von Bildmaterial im Internet finden Sie hier weitere Informationen.

Einbindung von Feeds

Wer fremde Feeds in seine Webseite einbinden möchte, hat die Rechte des Urhebers zu wahren. Zumeist finden sich Bestimmungen der Betreiber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ggf. sind Nutzungsrechte bei dem Urheber zu erfragen. Häufig unterscheiden sich die Bedingungen für kommerzielle und private Anbieter.
In der Regel muss eine Kennzeichnung der Quelle erfolgen. Die Inhalte dürfen nicht verändert werden und ihre Wiedergabe sollte sich auf die Überschrift der Artikel beschränken. Beachten Sie bitte unbedingt die jeweiligen Bestimmungen des Autors, um juristische Konsequenzen zu vermeiden.

Gästebucheinträge und Kommentare

Homepagebetreiber haften generell für die Äußerungen von Dritten auf der eigenen Webseite. Dies haben bisher mehrere Landgerichte bestätigt. Hierzu gehören Gästebucheinträge und Kommentare, die Besucher beispielsweise in Weblogs oder Foren abgeben.
Der Betreiber unterliegt einer regelmäßigen Prüfpflicht und hat Einträge, die die Rechte Dritter verletzen, zu entfernen. In Hinblick auf die Zeitspanne zwischen den Überprüfungen gibt es bisher keine einheitlichen Bestimmungen. Eine Vorabprüfung von Beiträgen Dritter ist zur Zeit jedoch keine Pflicht.

Verlinkungen

Viele Internetseiten bieten ihren Besuchern eine Liste mit weiterführenden Links an oder integrieren in Fließtexte Verweise auf andere Internetseiten. Dabei sind Verlinkungen auf externe Webseiten eindeutig als solche zu kennzeichnen.

Zur Kennzeichnung von externen Links wird häufig dieses Symbol genutzt: externer Link