Gute wissenschaftliche Praxis umfasst den sauberen Umgang mit Quellen. „Abschreiben“ tritt dabei in vielfältigen Formen auf ( s. z.B. Gerhard Fröhlich: Plagiate und unethische Autorenschaften. (PDF), In: Information - Wissenschaft & Praxis 57 (2006), 2, S. 81 – 89).
Beim Übernehmen von Formulierungen aus Abhandlungen Dritter ohne eindeutige Kennzeichnung handelt es sich nicht um einen Kavaliersdelikt. Im Fall des Nachweises kann es nicht nur zu einer Nichtanerkennung einer Prüfungsleistung führen. Vielmehr können bei mehrmaligen Täuschungsversuchen Studierende exmatrikuliert werden und im Einzelfall Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Die Identifikation von Plagiaten wird heute durch Softwareprodukte unterstützt, so dass heute Mittel vorhanden sind Plagiatsfälle schnell zu identifizieren.
Beim Übernehmen von Formulierungen aus Abhandlungen Dritter ohne eindeutige Kennzeichnung handelt es sich nicht um einen Kavaliersdelikt. Im Fall des Nachweises kann es nicht nur zu einer Nichtanerkennung einer Prüfungsleistung führen. Vielmehr können bei mehrmaligen Täuschungsversuchen Studierende exmatrikuliert werden und im Einzelfall Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Die Identifikation von Plagiaten wird heute durch Softwareprodukte unterstützt, so dass heute Mittel vorhanden sind Plagiatsfälle schnell zu identifizieren.