Urheberrecht

Abmahnungen nach Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz

Kopieren, ein teures Vergnügen

Wer beispielsweise unerlaubt Texte, Bilder, Fotos oder eingescannte Landkartenausschnitte im Internet verwendet oder urheberrechtlich geschützte Videos oder Musiktitel in einer Tauschbörse handelt, sieht sich häufig schneller als er denkt, einer anwaltlichen Abmahnung gegenüber. Solche Abmahnschreiben gehen in der Regel einer Strafanzeige voraus und fordern den Empfänger auf, das geschützte Material umgehend zu entfernen und für die Zukunft eine Unterlassungserklärung abzugeben.
In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, urheberrechtsverletzende Handlungen zu unterlassen und im Falle der Zuwiderhandlung eine (Vertrags-)Strafe zu zahlen. Die Unterlassungserklärung hat 30 Jahre (!) Gültigkeit. Falls die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, droht ein Gerichtsverfahren. Bereits die Abmahnung verursacht erhebliche Kosten (siehe Kasten), die sich aus den Schadensersatzansprüchen des Urhebers und den
Anwaltskosten zusammensetzen. Selbst wenn der Urheber auf den Schadensersatz verzichtet, müssen die Anwaltskosten in jedem Falle gezahlt werden. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren wären in jedem Falle noch wesentlich höher.

Durch das am 1. September 2008 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" sind zwar im neuen § 97 a Urheberrechtsgesetz die Anwaltskosten bei der erstmaligen Abmahnung auf 100 Euro beschränkt worden, dies aber nur in einfach gelagerten Fällen mit einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.
Wie solche „einfach gelagerten Fälle“ in Zukunft von der Rechtsprechung definiert werden, bleibt aber abzuwarten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen der Ruhr-Universität, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit einem Abmahnschreiben gegenüber sehen, sollten dieses in jedem Falle durch das Justitiariat prüfen lassen. Selbstverständlich ist das urheberrechtlich geschützte Material umgehend zu entfernen.

Wenden Sie sich bitte an:

Justitiariat
Anja John, Ass.'in iur.

Tel.: 0234 / 32-22 932
Fax: 0234 / 32-14 875
anja.john@uv.rub.de

Rechnung 1: Widerrechtliche Verwendung von Kartenmaterial

Lizenzgebühr 650 Euro
Anwaltsgebühr 79 Euro
insgesamt 729 Euro Schadensersatz sofort fällig

Rechnung 2: Widerrechtliche Verwendung einer Musikaufnahme

Lizenzgebühr 5.000 Euro
Anwaltsgebühr 372 Euro
insgesamt 5.372 Euro

Rechnung 3: Unautorisierte Nutzung von 3 Fotos

Schadensersatz 1300 Euro pro Foto
insgesamt 3900 Euro
Anwaltsgebühr 318 Euro

Rechnung 4: Illegale Verwendung eines Schriftfonts auf Homepage

Lizenzgebühr: 25 Euro pro Zugriff
60 Zugriffe => insgesamt 1500 Euro

Rechnung 5 (worst case): Bereitstellung eines Madonna Songs im P2P Netzwerk

Gebühr für Download-Lizenz 110.000 Euro
Anwaltsgebühr 1760,20 Euro

(alles zzgl. MWSt.)