Verfänglich sind Links im Allgemeinen nur dann, wenn auf rechtswidrige Inhalte verwiesen wird, und dieser Verweis nicht mit einer deutlichen Distanzierung von den Inhalten einhergeht (z.B. im Bereich Geschichte).
Für das Setzen von Links gilt es unbedingt zu beachten, dass die Urheberschaft der verlinkten Werke eindeutig aus dem Verweis hervorgehen muss. Sie sollten daher keinesfalls sogenannte Inline-Links oder Frames verwenden, da die Urheberschaft der Inhalte hier durch ihre fließende Integration in das eigene Webangebot nur schwerlich erschlossen werden kann. Zudem werden diese über den eigenen Server angeboten, die Grenzen werden hier also tatsächlich auch in technischer Hinsicht verwischt. Inline-Links finden häufig in Zusammenhang mit Logos oder Grafiken Verwendung. Ebenso sind Thumbnails, d.h. ungefähr auf Daumengröße reduzierte Bilder zu vermeiden. Diese werden oftmals als Vorschau verwendet, sind aber genauso wie die Großansicht der Bilder Gegenstand von Urheberrechten.
Sofern Sie Links in Ihre Online-Kurse einbinden möchten, wählen Sie die Option „in neuem Fenster öffnen“ und achten Sie darauf, eine Beschreibung zur Quelle des Verweises mit anzugeben. Auf diese Weise signalisieren Sie auch optisch Distanz und erhöhen gleichzeitig die Transparenz. Zusätzlich sollten Sie regelmäßig die Aktualität der angebotenen Links überprüfen, da Internetadressen häufigen Änderungen unterliegen.