Die Novellierungen des Urheberrechtsgesetzes haben mit neuen Bestimmungen für die Bereiche Lehre und Forschung - an der Ruhr-Universität so wie an anderen Hochschulen - zu Verunsicherungen im rechtmäßigen Umgang mit Medien aller Art geführt. Zudem werfen die immer neuen Formen der Kommunikation und des Arbeitens, die die Informations- und Mediendienste mit sich bringen, zahlreiche Fragen auf, die die Rechte von Urhebern und Nutzern betreffen.
Um Antworten bemüht sich die Arbeitsgruppe Urheberrecht, die sich im Sommersemester 2008 zusammengefunden hat. Beteiligt sind neben dem Justitiariat die Stabsstelle eLearning und die Stabsstelle IT-Sicherheit, der Datenschutzbeauftragte, die Universitätsbibliothek sowie das Rechenzentrum der RUB. Seit dem Sommersemester 2009 beteiligen sich zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Dortmund und der Universität Duisburg-Essen an der Arbeitsgruppe.
Diesen Internetauftritt sieht die Arbeitsgruppe Urheberrecht als eine Plattform, die dem Austausch über Rechte und Regelungen dient, die sich aus dem Gesetz ergeben. Urheber werden hier auf ihre Rechte aufmerksam gemacht, Lehrende erhalten Richtwerte im Umgang mit Lehrmaterialien und Studierende wie Forschende Informationen über die Nutzung von Medien aus der Bibliothek. Zudem finden Webmaster hier rechtliche Hinweise und Tipps für die Gestaltung ihres Internetauftritts.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gesetzestexte oftmals einen Interpretationsspielraum lassen, so dass wir nicht bei allen praktischen Fragen eindeutige rechtsverbindliche Auskünfte geben können. Mit Ihnen zusammen möchten wir unser Angebot zum Thema Urheberrecht erweitern und die wichtigsten Fragen klären, die sich im Universitätsbetrieb ergeben. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.